Rechts- und Steuerhinweise

Steuervorteile bei Investitionen in Luxusimmobilien auf den Kanarischen Inseln

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GS Luxury Spain
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25. März 2025
8 Min. Lesezeit

Die Kanarischen Inseln sind nicht nur ein Paradies für Sonnenhungrige, sondern auch eine der steuergünstigsten Regionen Europas für Immobilieninvestoren. Dank ihres einzigartigen Status als Region in äußerster Randlage der Europäischen Union profitieren die Inseln von einem besonderen Wirtschafts- und Steuersystem, das Käufern und Investoren von Luxusimmobilien erhebliche Vorteile bietet.

Das Sondersteuersystem der Kanarischen Inseln

Die Kanarischen Inseln verfügen über einen besonderen Steuerrahmen, der sie vom spanischen Festland unterscheidet. Diese Regelung sollte die geografische Abgelegenheit der Inseln ausgleichen und Investitionen anlocken.

IGIC: Eine niedrigere indirekte Steuer

Anstelle der in Spanien üblichen Mehrwertsteuer (IVA) von 21 % wenden die Kanarischen Inseln den IGIC (Impuesto General Indirecto Canario) mit einem allgemeinen Steuersatz von nur 7 % an. Für den Neukauf einer Immobilie bedeutet das:

  • Neubauimmobilien unterliegen auf dem Festland 7 % IGIC statt 10 % IVA
  • Dies entspricht einer direkten Ersparnis von 3 % auf den Kaufpreis
  • Bei einer Immobilie im Wert von 2 Millionen Euro entspricht das einer Ersparnis von 60.000 Euro

ZEC: Zona Especial Canaria

Die ZEC (Zona Especial Canaria) ist eine Sonderwirtschaftszone, die außergewöhnliche Steuervorteile für auf den Kanarischen Inseln ansässige Unternehmen bietet:

  • Körperschaftssteuersatz von nur 4 % (im Vergleich zu 25 % auf dem spanischen Festland)
  • Verfügbar für Unternehmen, die mindestens 5 Arbeitsplätze schaffen (3 auf kleineren Inseln)
  • Mindestinvestition von 100.000 € (50.000 € auf kleineren Inseln)
  • Gilt für eine Vielzahl von Geschäftsaktivitäten

RIC: Reserva para Inversiones en Canarias

Das RIC ermöglicht Unternehmen und Einzelpersonen, die auf den Kanarischen Inseln wirtschaftliche Aktivitäten ausüben, ihre Steuerbemessungsgrundlage um bis zu 90 % zu reduzieren, wenn Gewinne auf den Inseln reinvestiert werden. Zu den qualifizierten Investitionen gehören:

  • Kauf von Immobilien zur geschäftlichen Nutzung
  • Investition in neues Anlagevermögen
  • Zeichnung von Anteilen an kanarischen Unternehmen
  • Investitionen in die Staatsverschuldung von Unternehmen auf den Kanarischen Inseln

Grunderwerbsteuer (ITP)

Beim Kauf von Wiederverkaufsimmobilien auf den Kanarischen Inseln:

  • Die ITP-Rate beträgt 6,5 % und ist damit im Vergleich zu vielen Festlandregionen konkurrenzfähig
  • Einige Regionen auf dem spanischen Festland erheben eine Gebühr von bis zu 10 %
  • Bei einer Immobilie im Wert von 3 Millionen Euro kann die Differenz über 100.000 Euro betragen

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Kanarischen Inseln bieten großzügige Boni bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer:

  • 99,9 % Ermäßigung für Überweisungen zwischen direkten Familienmitgliedern (Eltern, Kinder, Ehepartner)
  • Dies bedeutet effektiv, dass die Erbschaftssteuer bei der Weitergabe von Eigentum an die nächste Generation nahezu bei Null liegt
  • Ein erheblicher Vorteil im Vergleich zu vielen anderen spanischen Regionen

Vermögenssteuer

Während Spanien eine Vermögenssteuer erhebt, folgen die Kanarischen Inseln dem nationalen Rahmen mit einem Mindestfreibetrag von 700.000 €. Eine strategische Gestaltung des Immobilieneigentums kann dabei helfen, die Vermögenssteuerpflichten zu optimieren.

Einkommensteuer für Gebietsfremde

Nichtansässige Immobilieneigentümer auf den Kanarischen Inseln unterliegen:

  • EU-/EWR-Bürger: 19 % Steuer auf Mieteinnahmen (mit abzugsfähigen Kosten)
  • Nicht-EU-Bürger: 24 % Steuer auf Bruttomieteinnahmen
  • Unterstellte Einkommensteuer: Wenn die Immobilie nicht vermietet ist, fällt eine geringe unterstellte Einkommensteuer an, die auf dem Katasterwert basiert

Kapitalertragssteuer

Beim Verkauf von Immobilien in Spanien fällt die Kapitalertragssteuer zu progressiven Sätzen an:

  • 19 % auf die ersten 6.000 €
  • 21 % auf Gewinne zwischen 6.000 und 50.000 €
  • 23 % auf Gewinne zwischen 50.000 und 200.000 €
  • 26 % bei Gewinnen über 200.000 €

Schlussfolgerung

Das besondere Steuersystem der Kanarischen Inseln macht sie zu einem der attraktivsten Standorte in Europa für Investitionen in Luxusimmobilien. Von niedrigeren indirekten Steuern und wettbewerbsfähigen Eigentumsübertragungsraten bis hin zu außergewöhnlichen Körperschaftssteuervorteilen und großzügigen Erbschaftssteuerermäßigungen ist der Steuerrahmen darauf ausgelegt, Investitionen zu belohnen.

Bei GS Luxury Spain arbeiten wir mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, die Ihnen bei der Strukturierung Ihrer Immobilieninvestition helfen können, um diese Vorteile zu maximieren. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, sinnvoll auf den Kanarischen Inseln zu investieren.

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