Leitfäden zum Kauf und Verkauf von Luxusimmobilien

So kaufen Sie als ausländischer Staatsbürger Immobilien in Spanien

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GS Luxury Spain
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10. Juni 2025
10 Min. Lesezeit

Buying property in Spain as a foreign citizen is a straightforward process, but it requires understanding the legal requirements, tax implications, and procedural steps involved. Spanien heißt ausländische Immobilienkäufer willkommen und jedes Jahr kaufen Tausende von internationalen Investoren Immobilien im ganzen Land.

Dieser umfassende Leitfaden führt Sie durch jeden Schritt des Prozesses, von der ersten Recherche bis zum Erhalt Ihrer Immobilienschlüssel.

Schritt 1: Holen Sie sich Ihre NIE (Número de Identificación de Extranjero)

Die NIE ist eine Ausländeridentifikationsnummer, die für jede Finanztransaktion in Spanien unerlässlich ist. Sie benötigen es, um:

  • Eröffnen Sie ein spanisches Bankkonto
  • Unterzeichnen Sie Immobilienverträge
  • Steuern zahlen
  • Dienstprogramme einrichten

Sie können Ihre NIE beantragen unter:

  • Ein spanisches Konsulat in Ihrem Heimatland
  • Eine örtliche Polizeistation (Comisaría) in Spanien
  • Über einen gesetzlichen Vertreter in Spanien

Der Vorgang dauert in der Regel 1–3 Wochen und Sie benötigen Ihren Reisepass, das ausgefüllte EX-15-Formular und einen Nachweis, warum Sie die NIE benötigen.

Schritt 2: Eröffnen Sie ein spanisches Bankkonto

Ein spanisches Bankkonto ist erforderlich für:

  • Machen Sie die Zahlung für den Immobilienkauf aus
  • Lastschriften für Nebenkosten und Steuern einrichten
  • Gegebenenfalls Mieteinnahmen erhalten

Die meisten spanischen Banken benötigen für die Kontoeröffnung Ihre NIE, Ihren Reisepass und einen Einkommens- oder Beschäftigungsnachweis. Einige Banken akzeptieren auch Konten von Ausländern.

Schritt 3: Definieren Sie Ihr Budget und sichern Sie die Finanzierung

Berücksichtigen Sie bei der Budgetierung Ihres Immobilienkaufs in Spanien Folgendes:

  • Kaufpreis
  • Grunderwerbsteuer (ITP): 6–10 %, je nach Region
  • Notargebühren: 0,5–1 % des Kaufpreises
  • Grundbuchgebühren: 0,5–1 %
  • Rechtsanwaltskosten: 1–1,5 %
  • Hypothekenvereinbarungsgebühren (falls zutreffend)

Für die Finanzierung bieten spanische Banken normalerweise Folgendes an:

  • Bis zu 60-70 % Beleihungswert für Nichtansässige
  • Bis zu 80 % für Anwohner
  • Laufzeiten von 15–25 Jahren
  • Variable oder feste Zinssätze

Schritt 4: Finden Sie Ihre Immobilie

Arbeiten Sie mit einer seriösen Immobilienagentur zusammen, die auf Ihr Interessengebiet spezialisiert ist. Bei GS Luxury Spain bieten wir:

  • Umfangreiches Portfolio an Luxusimmobilien in ganz Spanien
  • Personalisierter Immobiliensuchdienst
  • Virtuelle Rundgänge und Immobilienbesichtigungen
  • Expertenwissen über lokale Märkte

Schritt 5: Machen Sie ein Angebot und unterzeichnen Sie den Reservierungsvertrag

Sobald Sie Ihre Immobilie gefunden haben:

  1. Machen Sie über Ihren Makler ein formelles Angebot
  2. Verhandeln Sie die Bedingungen und den Preis
  3. Unterzeichnen Sie einen Reservierungsvertrag (contrato de reserva) mit einer Anzahlung von 3.000 bis 10.000 €.
  4. Dadurch wird die Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum vom Markt genommen

Schritt 6: Due Diligence

Ihr Anwalt sollte eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durchführen, einschließlich:

  • Überprüfen Sie den rechtlichen Status der Immobilie im Grundbuch (Registro de la Propiedad)
  • Überprüfen Sie, ob ausstehende Schulden oder Pfandrechte bestehen
  • Überprüfen Sie Baugenehmigungen und Lizenzen
  • Sehen Sie sich die Vorschriften und Gebühren der Eigentümergemeinschaft an
  • Bestätigen Sie, dass die Immobilie mit den Katasterunterlagen übereinstimmt

Schritt 7: Unterzeichnen Sie den privaten Kaufvertrag (Contrato de Arras)

Dieser verbindliche Vertrag erfordert normalerweise:

  • Eine Anzahlung von 10 % des Kaufpreises
  • Vereinbarung zum Fertigstellungstermin
  • Verkaufsbedingungen
  • Wenn der Käufer zurücktritt, verliert er die Anzahlung
  • Wenn der Verkäufer zurücktritt, muss er die doppelte Anzahlung zurückerstatten

Schritt 8: Ausfüllen beim Notar (Escritura Pública)

Der letzte Schritt umfasst:

  1. Beide Parteien unterzeichnen die öffentliche Urkunde (escritura) vor einem Notar
  2. Zahlung des Restbetrags
  3. Schlüsselübergabe
  4. Der Notar sendet die Urkunde zur Eintragung beim Grundbuchamt

Schritt 9: Aufgaben nach dem Kauf

Nach Abschluss:

  • Melden Sie die Immobilie auf Ihren Namen beim Grundbuchamt an
  • Ändern Sie die Konten Ihres Versorgungsunternehmens auf Ihren Namen
  • Sachversicherung abschließen
  • Zahlen Sie die jährliche IBI (Grundsteuer)
  • If renting, register with local tourism authorities if applicable

Steuerliche Überlegungen für ausländische Immobilieneigentümer

  • Jährliche Grundsteuer (IBI): Variiert je nach Gemeinde
  • Einkommensteuer für Gebietsfremde: 19 % (EU-Bürger) bzw. 24 % (Nicht-EU) auf Mieteinnahmen
  • Vermögenssteuer: Gilt für Nettovermögen über 700.000 €
  • Kapitalertragssteuer: 19-26 % auf Gewinne beim Verkauf

Schlussfolgerung

Der Kauf einer Immobilie in Spanien als ausländischer Staatsbürger ist ein machbarer und lohnender Prozess, wenn Sie die richtige Beratung haben. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten – einer renommierten Immobilienagentur, einem qualifizierten Anwalt und einer zuverlässigen Bank – gewährleistet eine reibungslose Transaktion.

GS Luxury Spain ist darauf spezialisiert, internationalen Käufern dabei zu helfen, sich problemlos auf dem spanischen Immobilienmarkt zurechtzufinden. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Immobilienreise in Spanien zu beginnen.

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